Pflicht zum Wechsel von RDKS-Kits

 

Müssen Service Kits bei jedem Reifenwechsel ausgetauscht werden?

Es herrscht immer noch viel Unsicherheit auf dem Markt und es werden unterschiedliche Aussagen getroffen, was den Umgang mit Service Kits angeht.

Um Licht ins Dunkel zu bringen, möchten wir Sie über die geltenden Bestimmungen informieren.

Verwendung von RDKS-Service-Kits und Austausch von Gummiventilen – bei jedem Reifenwechsel - Pflicht und nicht Kür!


Der generelle Austausch von Gummiventilen bei jedem Reifenwechsel unter der gleichen Überschrift und unter Bezugnahme auf die einschlägigen wdk-Leitlinien (also der entsprechenden Herstellervorgaben) - "Beim Einsatz schlauchloser Reifen ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, das Gummiventil zu wechseln oder bei Verwendung eines Metallventils dies zu überprüfen." dürfte jedem bekannt sein und wir in der Praxis auch durchgängig so gehandhabt.


Genauso verhält es sich bei der Verwendung von RDKS-Service-Kits und dem Austausch von Gummiventilen bei Snap-In-Varianten. Hierzu liegen dem BRV die entsprechenden Herstellervorgaben aller relevanten RDKS-Sensorhersteller vor, die einheitlich folgendes beinhalten (siehe dazu u.a. auch Trends & Facts special RDKS Ausgabe Mai 2014, S. 22/23):

 

  • Bei RDKS-Sensoren mit Metall-Schraub-Ventilen sind bei jedem Reifenwechsel die jeweils passenden so genannten Service-Kits zu verwenden, d.h. Teile zu erneuern, die besonderen Alterungs- und Korrosionseinflüssen unterliegen. Dies sind in der Regel alle Dichtungen, der Ventileinsatz und die Staubkappe sowie in manchen Fällen die Überwurfmutter zum Verschrauben des Ventils

 

  • Besonders bei den Ventileinsätzen und Staubkappen ist darauf zu achten, dass nur die empfohlenen speziellen Austauschteile dafür verwendet werden. Wird dies nicht beachtet, kann es zu Kontaktkorrosionen kommen, die das Ventil in kurzer Zeit unbrauchbar macht oder seine Funktion beeinträchtigt.

 

  • Wie auch generell bei jedem herkömmlichen Reifenwechsel sind auch bei RDKS-Sensoren mit Gummi-Snap-In-Ventilen die Ventile bei jedem Reifenwechsel zu erneuern.

 

  • Dabei handelt sich, auch in Bezug auf die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) , definitiv um keine Kann-, sondern eine Muss-Herstellervorgabe, die unbedingt einzuhalten ist!


Wir bitten unbedingte Beachtung und Einhaltung.


Bundesverband Reifenhandel
und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Bonn, im März 2015