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BITTE BEACHTEN SIE die Freigaben der Fahrzeughersteller und ob Sie Schneeketten fahren dürfen lt. ABE Ihres Felgenherstellers.
Bei Fragen helfen wir Ihnen sehr gerne.
In Kürze sind hier alle Schneeketten eingestellt.
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Telefon: 09 28 3 - 89 71 99 - per Mail - Wir sind sehr gerne für Sie da.
Das Verkehrszeichen 268 besagt: Ab hier geht es nur mit Schneeketten weiter. Wer auf schneebedeckter Fahrbahn ohne fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Das Zeichen 268 gilt auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb. Und: Schneeketten sind kein Ersatz für Winterreifen!
In Deutschland herrscht keine allgemeine Schneekettenpflicht. Wenn sie aufgezogen werden müssen, weist darauf das Verkehrszeichen 268 hin: ein rundes Schild mit dem Motiv eines kettenbestückten Reifens vor blauem Hintergrund. Im Auto müssen keine Schneeketten mitgeführt werden.
In Österreich gibt es eine Schneekettenpflicht. Ketten müssen dort aufgezogen werden, wo dies auf einem runden Schild mit blauen Grund und Schneeketten-Symbol angezeigt ist. Sie müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Bei Allradfahrzeugen sollte die Bedienungsanleitung des Herstellers beachtet werden.
Autofahrer, die "ohne" erwischt werden, müssen mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro rechnen. Vom 1. November bis 15. April müssen Autofahrer Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder in Fahrzeugen über 3,5 Tonnen des zulässigen Gesamtgewichts mitgeführt werden.
In der Schweiz dürfen Autofahrer Straßen, die mit Verkehrszeichen „Schneeketten obligatorisch“ ausgeschildert sind nur mit Ketten befahren. Für Allradfahrzeuge können Ausnahmen gelten, die durch ein Zusatzschild "4x4 ausgenommen" angezeigt werden.
Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Franken (rund 88 Euro) geahndet.
In Italien kann eine Schneekettenpflicht mittels gesonderter Beschilderung im Bedarfsfall angeordnet werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt dann 50 km/h.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 300 Euro.
In Frankreich kann die Benutzung von Schneeketten kurzfristig durch entsprechende Schilder angeordnet werden. Die damit zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Ketten müssen auf die Räder der Antriebsachse montiert werden.
Zuwiderhandlungen führen zu einem Bußgeld von 135 Euro, zudem wird die Weiterfahrt untersagt.
50 Stundenkilometer beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten. Während der Fahrt ist auf Geräusche zu achten: Sobald es laut oder unruhig wird, sollte man anhalten und die Kette überprüfen. Sind die Straßen wieder eis- und schneefrei, die Schneeketten abnehmen, andernfalls werden Ketten und Straßenbelag beschädigt.
Die Schneeketten sollten möglichst schnell nach jeder Fahrt, spätestens aber zum Saisonende gründlich mit klarem Wasser abgespült und im trockenen Zustand in der Verpackung gelagert werden. Eventuell kann man sie noch einölen, beachten Sie dazu Herstellerhinweise. Verschlissene Ketten nicht mehr weiterverwenden, außer wenn sie gewendet werden können. Auch das steht in der Bedienungsanleitung. Grundsätzlich können Ketten auch vom Hersteller repariert oder an andere Reifendimensionen angepasst werden.
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Ihre Andrea Schmidt
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