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BLOG SCHMIDT Auto-Ersatzteile & Zubehör


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Felgenreparatur - Erlaubt oder Verboten?

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Felgenreparatur und kosmetische Aufarbeitung - was ist erlaubt und was ist verboten?!

 


 

Sicherheits- und Wartungsempfehlungen für Felgen, basierend auf den Empfehlungen des Verbandes der Europäischen Hersteller von Fahrzeugrädern (EUWA):


Felgen sind stark beanspruchte Fahrzeugteile, die im Betrieb hohen Belastungen ausgesetzt sein können. Daher ist es notwendig, die Felgen regelmäßig zu reinigen und ihren Zustand zu kontrollieren.


Werden bei der Überprüfung Risse, Deformationen oder übermäßige Abnutzungserscheinungen festgestellt, sind die betroffenen Felgen auszutauschen.


Im Falle eines vermuteten Schadens (z. B. nach dem Überfahren eines Hindernisses mit hoher Geschwindigkeit oder beim Auftreten von Luftverlust ) oder bei Zweifeln überdie Verwendbarkeit einer Felge ist ein kompetenter Fachmann hinzuzuziehen und die Felge ggf. auszutauschen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten und möglichen Gefahren vorzubeugen.

 

Die Reparatur einer beschädigten Felge durch Erhitzung / Verformung («Richten») mittels Schweißen oder durch Zugabe oder Abnahme von Material ist absolut verboten.

 

Folgende Beschränkungen für die Aufbereitung von Felgen sind zu beachten:

 

  • Felgen, die eine Rissbildung aufweisen, dürfen nicht aufbereitet werden und sind sofort zu erneuern.
  • Eine spanabhebende Bearbeitung, Wärmeeinbringung und Auftragsschweißvorgänge jeglicher Art sind verboten.
  • Eine Materialrückverformung ist nicht zulässig.

 

Die Rund- und Planlaufabweichung (gemäß DIN 90 020 Teil 5) vor der Aufbereitung darf die Toleranz von 0,5 mm nicht überschreiten.

 

  • Es dürfen nur gegossene Leichtmetall-Felgen gespachtelt werden. Diese haben die Materialbezeichnung ALSI 7 xx oder ALSI 11 xx auf der Innenseite eingegossen.
  • Geschmiedete Felgen dürfen nur lackiert werden.
  • Die Aufbereitung beschränkt sich auf lackierte Oberflächen. Glanzgedrehte Felgen, die nur eine Klarlackbeschichtung aufweisen, sind von der Aufbereitung ausgeschlossen.
  • Es dürfen nur Oberflächenschäden auf der Felgensichtseite (Designfläche) aufbereitet werden. Dabei darf eine Beschädigungstiefe von 1 mm nicht überschritten werden.
  • Es darf nur bis zu 50 mm vom Außenhorn entfernt gespachtelt werden.
  • Im Bereich über 50 mm vom Außenhorn ist nur eine Aufbereitung der Lackschichten zulässig. Die Anlageflächeder Felge sowie die Innenfläche der Speichen und das Felgenbett dürfen nicht aufbereitet bzw. lackiert werden.
  • Eine maximale Einwirktemperatur/-zeit von 90°C/40 min. darf bei Lackierarbeiten nicht überschritten werden.
  • Die Kontaktfläche des Reifens auf der Felge darf wegen Durchrutschgefahr nicht aufbereitet bzw. lackiert werden und ist mit geeigneten Materialien abzudecken.
  • Der Schraubensitz inklusive Schraubenbohrung darf in keinem Fall aufbereitet bzw. lackiert werden. Beides ist beim Lackieren mit geeigneten Materialien abzudecken

 


 

Das Rad als Sicherheitsbauteil darf keinerlei Risse, Deformationen, Verzüge, Anzeichen von Korrosion oder sonstigen ähnlichen Defekten aufweisen. Derartige Räder müssen ersetzt und verschrottet werden. Auch im Falle einer vermuteten Beschädigung durch z.B. Schlagloch Einwirkung muss das betreffende Rad ersetzt werden.

 


Der Ersatz muss durch Neuteile erfolgen, welche die vollständig identischen Eigenschaften und Merkmale haben. Typische Beschädigungen die einen Ersatz notwendig machen sind:


➔ Risse in der Radanlagefläche, besonders im Bereich der Schraublöcher, der äußere Bereich der Anlagefläche und die Belüftungslöcher können betroffen sein


➔ Deformierungen oder abnormale Abdrücke im Schraubensitz


➔ Verbogene Felgenhörner (allgemein hervorgerufen durch Stöße gegen Hindernisse oder durch Schlaglöcher)


➔ Risse im Felgenbett hervorgerufen durch Reifendruckverlust


➔ Übermäßiger Verschleiß an der Kontaktfläche zur Radnabe oder an den Felgenhörnern


➔ Starke Korrosionsbildung an der Felge oder im Bereich der Belüftungslochkante


Reparatur und kosmetische Aufarbeitung von PKW-Rädern


Die Reparatur von beschädigten Rädern oder Felgen durch Wärmeeinwirkung, Schweißen, plastischer Verformung, Zugabe oder Abtragung von Material ist strengstens verboten.

Jegliche Reparatur muss nach den Konformitätsanforderungen der zugrundeliegenden originalen Radspezifikation erfolgen (Fachhandels Typ Freigabe, Fahrzeughersteller Typ Freigabe oder andere gültige Projekt Spezifikationen)

 

 

  • Im Falle einer kosmetischen Aufarbeitung durch einen externen Dienstleister / Fachbetrieb, wird die vollständige Produkthaftung vom Radhersteller auf eben diesen Dienstleister / Fachbetrieb übertragen oder an diejenige Person oder Firma, welche die kosmetische Aufarbeitung beauftragt hat.

 

  • Der externe Dienstleister / Fachbetrieb muss das Rad mit einem Prägestempel als kosmetisch aufgearbeitetes Rad kennzeichnen. Der Prägestempel muss klar auf den Dienstleister / Fachbetrieb rückführbar sein anhand einer eindeutig zugeordneten Identifikationsnummer, welche die kosmetische Aufarbeitung und die damit verbundenen Kontrollen nachvollziehbar macht.

 

  • Die kosmetische Aufarbeitung ist nur einmal zulässig

 

Blog Felgenraparatur

 


 

QUELLEN:

Ronal 

RICHTLINIE EUWA

 

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Jahresende 2023

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Happy New Year 2024

 


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  • Happy New Year ..

  • Bonne Anné ..

  • Kaenooryos hronos ..

  • Gelukkig nieuwjaar ...

  • Godt Nyttår ...

  • Guads neis Joa ....

  • Felice anno buon nuovo / felice anno nuovo! ...

  • Schéi Krëschtdeeg an e Schéint Néi Joe ...

  • feliz ano novo / um ano novo feliz ...

  • Gott nytt år ...

  • Es Guets Neus Johr / Es guets Nöis ....

  • Feliz año nuevo!

  • Šťastný nový rok!

  • Yeni Yiliniz Kutlu Olsun ...

  • Hyvää uutta vuotta! .. / onnellista uutta vuotta!

  • Head uut aastat! ..

  • Lokkich Nijjier ...

  • Szczęśliwego nowego roku!

  • ...

 

Wir wünschen allen ein gesundes, frohes, schönes Jahr 2024

 

Ihre Andrea Schmidt mit Familie

 

Happy New Year

 

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10 Jahre SCHMIDT Auto-Ersatzteile & Zubehör

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Presseberichte - 10 Jahre Betriebseröffnung

 


 

Seit 10 Jahren wird das Geschäft für Ersatzteile, Reifen, Felgen, Kompletträder und Zubehör für nahezu alle Fahrzeuge von Andrea Schmidt in Pilgramsreuth geführt.

 

Im Jahr 2012 hat Andrea Schmidt das Gewerbe angemeldet und seitdem stetig ausgebaut. Mit Zugriff auf über 1,5 Mio. verschiedenste Reifen, mehr als 250.000 Alufelgen im Sortiment und ein großes Zubehör an Autoteilen ist das Angebot enorm umfangreich und telefonisch, per Mail, WhatsApp, sowie über den Onlineshop zu bestellen. Der Versand erfolgt nicht nur innerhalb von Deutschland, sondern in die ganze EU und der Schweiz und die Kundenzahl steigt stetig. Das erfolgt alles aus Pilgramsreuth und da inzwischen auch größere Autohäuser, Werkstätten, Speditionen bei Andrea Schmidt bestellen, ist das umso mehr als Erfolgsgeschichte zu bewerten.

 

Für die Kundschaft aus der Region erfolgt in der hauseigenen Werkstatt der Komplettservice mit Montage, Wuchten, Räderwäsche in der Räder-Waschmaschine und Einlagerung. „Die Beratung und der Service rund um unser Sortiment, den Autoreifen und der passenden Felge wird von unseren Kunden sehr geschätzt“, sagt Andrea Schmidt beim Besuch des Wirtschaftsförderers Bernd Köppel. „Ich kann fast alles an Ersatzteilen und Zubehör, was es für die Fahrzeuge gibt durch meine Hersteller und Partner mit schnellen Lieferzeiten liefern, weshalb auch der Kundenstamm aus dem Ausland immer größer wird. So eine enorme Sortimentsvielfalt hat fast kein Händler“, erläutert Andrea Schmidt ihren geschäftlichen Zuwachs der letzten Jahre.

 

Wirtschaftsförderer Bernd Köppel beglückwünschte in Vertretung für Bürgermeister Michael Abraham im Namen der Stadt Rehau zum 10jährigen Jubiläum am Standort Rehau. „Die Stadt Rehau kann sich glücklich schätzen, so engagierte Gewerbetreibende zu haben, die mit viel Leidenschaft und Motivation ihr Geschäft führen“, gratulierte der Wirtschaftsförderer der Jubilarin persönlich und überreichte ein kleines Geschenk.

 

Andrea_Schmidt_-_10_Jahre_-_02

 

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QUELLE: Stadt Rehau

 

 

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Kompletträder

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Kompletträder fertig montiert für Ihr Fahrzeug

 


 

Ich kann Ihnen in Zusammenarbeit mit meinen Partnern anbieten:

 

  • Mehr als 250.000 Alufelgen und Stahlfelgen im Sortiment

  • Umfangreiches Zubehör für Alufelgen, wie z.B. Schrauben, Zentrierringe, etc.

  • Alle Stahl- und Alufelgen werden von uns mit neuen Radschrauben / Zubehör ausgeliefern, sofern nicht anders gekennzeichnet am Artikel!

  • Zugriff auf über 1,5 Mio verschiedenster Reifen

  • Lieferung in Deutschland innerhalb 2 bis 5 Tagen

  • Lieferung als Paket per DPD, GLS, UPS und Nachtexpress an Firmen.

 

 

Damit Sie die richtigen Kompletträder (Alu- und Stahlräder) bekommen, berate ich Sie ausführlich und kompetent:

 

  • Welche Felge (mit Gutachten) passt zum Fahrzeug?

  • Haben die Felgen eine ABE oder ECE (Original-Identrad)?

  • Können das Original OE-Zubehör (Radschrauben, Nabenkappen) der Hersteller verwendet werden. Fragen Sie mich .. es sind noch nicht alle Felgen hier eingestellt aber lieferbar ....

  • Welche Reifengrößen können montiert werden?

  • Reicht der Lastindex?

  • Ist der erforderliche Speedindex verfügbar?

  • Ist die Felge auch für den Winter geeignet?

  • Gibt es zu den Felgen eine Schneekettenfreigabe?

  • Welche Felgen und Reifen sind sofort verfügbar?

  • Wieviel kostet die Felgen-Reifen-Kombination?

 

Bei mir bestellte Kompletträder erhalten Sie:

 

  • Als Komplettrad, inkl. Reifen und Felgen

  • Inklusive Montage der Reifen auf die Felge

  • Inklusive Wuchten

  • Inklusive neue Ventile (Metall oder Gummi) und Gewichte

  • Inklusive Befüllung

  • Inklusive ABE (Gutachten) ohne extra Eintragung beim TÜV oder Dekra!

  • Inklusive ECE-Bescheinigung (identisch wie Original OE-Rad vom Hersteller)!

  • Inklusive Radzubehör, neue Schrauben, Radzentrierringe (falls nicht anders gekennzeichnet am Artikel).

  • Inklusive Radschraubensäckchen zur Aufbewahrung der jeweiligen Sommer- oder Winterschrauben

  • Inklusive RDKS-Sensoren (falls vorhanden).

 

Ich berate Sie ausführlich und kompetent über die Verwendung von Reifen, Felgen, Kompletträdern und Zubehör für Ihr Auto.

Hier sehe ich einzeln in jedes Gutachten / ABE / ECE und in die Fahrzeugdaten und überprüfe die Passgenauigkeit.

Bei mir erhalten Sie ausschließlich Reifen, Felgen, Kompletträder und Zubehör, welche NICHT beim TÜV oder der Dekra eingetragen werden müssen.

Es bedarf hier KEINER Einzelabnahme mit Gebühren beim TÜV oder Dekra! und Eintrag in den Kfz-Papieren!

  • In der ABE (Felgengutachten) kennzeichne ich alle relevanten und eintragungsfreien Positionen (Auflagen) für Ihre Felgen und Reifen,

  • damit bei einem späteren TÜV- oder Dekra-Termin alles klar geht und der Prüfer aufs erste sieht, dass diese Felgen, Räder, etc. eintragungsfrei sind!

  •  

  • Ihr Vorteil:

  •  

Professionelle Komplettradmontage mit zertifizierten Maschinen in unserer Werkstatt

und / oder in der Komplettrad-Montagestraße unseres Reifen-, Räder- und Montage-Partners.

Beim Kauf von Kompletträdern, Felgen erhalten Sie automatisch die ABE, ECE-Bescheinigung und ein Radschraubensäckchen GRATIS mit dazu.

 

 

 

 

Ihre Andrea Schmidt, Inhaber - Geschäftsleitung

 

 

 

 

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Altreifenentsorgung

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Altreifen richtig entsorgen und wie?

 


 

Sorglose Entsorgung wird teuer! Statement zur Rechtslage

 

Beim Kauf von neuen Reifen und der Reifenmontage in unserer Werkstatt entsorgen wir sehr gerne Ihre alten Reifen.

 

Unsere Altreifen werden

 

  • von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb für Altreifen per LKW abgeholt

  • und in der Firma dort fachgerecht entsorgt

  • oder verwertet.

 

Angesichts rückläufiger Mengen an Altreifen, die über zertifizierte Entsorgungsunternehmen einer Verwertung oder Entsorgung zugeführt werden, sind in letzter Zeit zunehmend Klagen der "Zertifizierten" zu vernehmen, der Reifenfachhandel bediene sich mehr und mehr unseriöser Entsorger, um die bei ihm anfallenden Altreifen loszuwerden. Da dies nicht nur das auf freiwilliger Basis beruhende, vor einigen Jahren vom BRV initiierte System der zertifizierten Altreifenentsorgung zu kippen droht, sondern in den einzelnen Reifenfachhandelsunternehmen auch zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen kann, sehen wir uns gezwungen, nochmals ausdrücklich auf die Gefahren einer illegalen Entsorgung hinzuweisen. Wir tun dies in Form des nachfolgenden Statements unseres Justiziars Herrn Dr. Wiemann:

 

Die einschlägigen Verordnungen stellen endgültig klar: Altreifen sind Abfall und unterliegen also dem Reglement des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG). Profilreifen (Gebrauchtreifen), die sich wieder einsetzen lassen (Verkauf, Export) gehören nicht dazu. Karkassen und vor allem Schrottreifen müssen ordnungsgemäß entsorgt werden, nachweispflichtig ist der "Abfallerzeuger", mithin der Reifenfachhandel. Es hat eine Vorab- und eine Verbleibskontrolle stattzufinden, auch bei dem sogenannten vereinfachten Nachweis sind nötig eine verantwortliche Erklärung des Reifenfachhandels und eine Annahmeerklärung des Entsorgers mit Übernahmeschein, Kopien müssen im Nachweisbuch aufbewahrt werden. Die Einzelheiten hat der BRV bereits in einer Beilage zu Trends & Facts vom Dezember 1998 veröffentlicht; seinerzeit hatte Dipl.-Ing. Hans-Peter Kremer vom TÜV Rheinland in einem Statement die Auswirkungen der Nachweisverordnung für die Reifenbranche sehr anschaulich zusammengefasst. Die Prozedur ist also sperrig, wie das leider bei vielen aktuellen Verordnungen üblich geworden ist. Trotzdem sind die Bestimmungen penibel einzuhalten.

 

Die Selbstentsorgung von Altreifen ist nach § 13 KrW-/AbfG grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Die Übergabe an öffentliche Entsorgungsträger scheidet regelmäßig aus. Also bleibt nur die Übergabe von Altreifen an private Entsorger. Solche Entsorgungsbetriebe müssen eine ganze Reihe von Zuverlässigkeitskriterien nach § 16 KrW-/AbfG erfüllen. Die Zuverlässigkeit sollte sich der abgebende Reifenfachhandelsbetrieb tunlichst nachweisen lassen. Vor dem Hintergrund dieser eindeutigen rechtlichen Verpflichtung ist dringend davon abzuraten, Altreifen irgendjemanden zu übergeben, der sich für billigen Preis dazu anbietet, aber nicht über die vorgeschriebene Qualifikation verfügt und dessen Entsorgungsnachweis letzten Endes dem Reifenfachhandel mehr schadet als nützt. Lässt sich der Weg irgendwo illegal abgekippter Altreifen zum Reifenfachhandel verfolgen, entstehen noch einmal Kosten, nämlich diejenigen ordnungsgemäßer Entsorgung. Verstöße gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung sind vom Gesetzgeber mit empfindlichen Sanktionen belegt.

 

Wer Abfälle, also auch Altreifen, nicht ordnungsgemäß behandelt, lagert oder ablagert, wer die nach den Rechtsverordnungen bestehenden Kontroll, Ablieferungs- und Entsorgungspflichten nicht korrekt erfüllt, dem droht nach § 61 KrW-/AbfG ein Bußgeld von bis zu 50.000,- €.

 

Nach allen Erfahrungen im Bereich von Umweltgesetzen, und dazu ist im weitesten Sinn das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu zählen, werden die Verwaltungsbehörden nicht zögern, höhere Bußgelder zu verhängen. Ebenfalls eine Erfahrungstatsache ist, dass die Gerichte in diesem Bereich solche Bußgelder mit einiger Regelmäßigkeit zu bestätigen pflegen. Eine scheinbare Kostenersparnis durch unseriöse Altreifenentsorgung zahlt sich also nicht aus, wer nicht ordnungsgemäß entsorgt, muss unausweichlich mit teuren Konsequenzen rechnen. Deshalb ist nach wie vor und erst recht auf Grund der aktuellen Gesetzeslage jedem Reifenfachhandelsbetrieb nahe zu legen, die Altreifenentsorgung ausschließlich über zertifizierte Altreifenentsorgungsbetriebe durchführen zu lassen.

 

(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)

 

Altreifenentsorgung

 

Altreifenentsorgung

 

Entsorgung_1

Entsorgung_2

 

 

 

 


© Copyright Bilder und Text: Schmidt Andrea - https://shop.auto-ersatzteile-schmidt.de


 

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