Wer erst jetzt ans Umrüsten denkt, sollte nicht nur auf Qualität, Fahreigenschaften und den Preis schauen, sondern auch auf das so genannte „Alpine“-Symbol. Fachlich korrekt ist es als „dreizackiges Bergpiktogramm mit Schneeflocke in der Mitte“ bzw. als „3 Peak Mountain Snow Flake" (3PMSF-) Piktogramm“ beschrieben.
Dieses ist seit Beginn 2018 Pflicht und darf auf keinem Winterreifen, der diese Bezeichnung auch verdient, mehr fehlen.
Doch was bedeutet dies konkret und welche Regelungen bzw. Ausnahmen gelten?
Alle ab dem 1. Januar 2018 hergestellten Reifen müssen mit dem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet sein, damit diese als Winterreifen gelten. Für die bis zum 31. Dezember 2017 produzierten und nur mit M+S (oder M&S oder M.S.) gekennzeichneten Winterreifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30. September 2024.
Auch Ganzjahresreifen sind von der Änderung betroffen. Die Gesetzesänderung betrifft Fahrzeuge der Klasse M1, sprich Pkw, SUV, Van, Geländefahrzeuge, Wohnmobile und Leicht-Lkw.
Ausgeschlossen von der Regelung sind Land- und Forstwirtschaft, Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettung), Stapler und motorisierte Krankenfahrstühle.
Dem neuen Symbol liegt ein höherer Qualitätsanspruch zugrunde: Während für die Bezeichnung M+S keine einheitlichen winterlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das „Alpine“-Symbol bei einem vergleichenden Bremstest auf Schnee Mindestqualitäten nachweisen. Deshalb dürfen bei Reifen keine Kompromisse eingegangen werden. Felgen und Reifen als Einheit sind die einzige und somit wichtigste Verbindung zur Straße.
Die in vielen Ländern Europas geltende „situative Winterreifenpflicht“ bedeutet, dass bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch Pkw Winterreifen aufgezogen haben müssen. Oder einfacher ausgedrückt: Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Sommerreifen verboten. Ansonst drohen Bußgelder (ca. 60 bis 80 Euro, je nach Behinderung des Straßenverkehrs). Ganz zu schweigen von der Diskussion mit ihrer Versicherung, denn ein Unfall kann empfindliche Auswirkungen auf Kasko und Haftpflicht mit sich bringen.
In Deutschland muss zum Beispiel nicht nur der Fahrzeugbetreiber (Fahrer), sondern auch der Fahrzeughalter (Besitzer) mit einem Bußgeld rechnen. Im Besonderen sind hier die Autovermieter betroffen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Motorradfahrer.
Grund dafür ist, dass es auf dem Markt kaum Reifen mit einer entsprechenden Kennzeichnung gibt. Nebenbei sind Temperaturen unter 0 Grad Celsius alles andere als angenehm, um einspurig unterwegs zu sein.
Zwar gibt es für Aluminiumfelgen keine besondere Winterpflicht zu beachten, aber aufgrund von Schnee, Eis und Streusplitt sind Felgen im Winter extremen Belastungen ausgesetzt.
Mit Felgen von AEZ, DEZENT oder DOTZ sind Autofahrer auch in der nassen und grauen Jahreszeit nicht nur perfekt gestylt unterwegs. Die hochwertige und innovative SR3-Lackierung gewährleistet dabei, dass die Felgen auch nach vielen Jahren noch top aussehen.
Der Name steht für „Salt Resistant“, während die Zahl auf das 3-Schicht-Verfahren verweist – Grundierungsschicht, Farbschicht, Deckschicht.
Quelle: ALCAR
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