Ist Auswuchten notwendig oder Abzocke?[

 
 

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AUSWUCHTEN - Technische Notwendigkeit oder Geldmacherei ?!


 

 

 

 

 

 

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Wie bereits im Vorjahr wird in der Öffentlichkeit wieder im laufenden M+S-Geschäft von privaten Verbrauchern, von Verbraucherschützern, aber auch von Flotten- und Leasinggesellschaften erneut auf die eine oder andere Weise die Frage gestellt, inwieweit das vom Reifenfachhandel praktizierte generelle Auswuchten von Rädern - auch beim sogenannten einfachen "Umstecken" der Räder von Sommer- auf Winterbereifung (und umgekehrt) - gerechtfertigt ist oder ob es sich hier um "bloße Geldschneiderei " handelt.

Dazu muss nochmals eindeutig festgehalten werden, dass die technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern in keiner Weise in Frage steht, da es Stand der Technik ist. Dies wurde dem BRV vergangenes Jahr noch einmal eindeutig von den deutschen Automobilherstellern Audi, BMW, Daimler, Chrysler, Porsche und VW bestätigt. Ausgehend von diesem Stand der Technik ist der Reifenfachhandel gesetzlich (Sachmängelhaftungsrecht) verpflichtet, ausschließlich technisch einwandfreie Ware (nach dem Stand der Technik) in Verkehr zu bringen. Dies betrifft genauso Winter- oder Sommerreifen- Kompletträder, die entweder beim Reifenfachhandel oder beim Kunden über die jeweilige Saison eingelagert wurden und nun erneut montiert werden sollen.

Denn wie bitte schön - muss man hier den Zweiflern entgegenhalten - kann denn der Reifenfachhandel in Bezug auf Räder, die monatelang in Betrieb waren, unterschiedlichsten Einflüssen ausgesetzt waren, dabei z.B. Auswuchtgewichte verloren haben können, etwa zwischenzeitlich eingelagert wurden, bei der erneuten Montage garantieren und darüber hinaus auch dafür haften, dass der Stand der Technik nach wie vor eingehalten, also nach wie vor ordnungs- und sachgemäß ausgewuchtet ist? Dies geht eben zweifelsfrei nur über ein erneutes Auswuchten der Räder, bei dem man darüber hinaus - das zeigen unsere praktischen Erfahrungen - gleichzeitig auch gegebenenfalls existente Vorschädigungen der Reifen aus dem Betrieb, die optisch nicht sichtbar sind, aber Auswirkungen auf die Gleichförmigkeit haben, mit ermitteln kann.

Das generelle Wuchten der Räder, auch beim "bloßen Umstecken der Räder", dient also definitiv ausschließlich der Sicherheit, dem Komfort und der Fahrzeuglebensdauer der Fahrzeuge unserer Kunden. Hier von "Geldschneiderei" oder Ähnlichem zu reden (selbstverständlich kostet diese Dienstleistung etwas - bei Pkw durchschnittlich zwischen 5 und 10 Euro pro Rad, je nach Methode - stationär oder elektronisch, zzgl. MWSt.) ist schon fast unverantwortlich. Sollten Kunden wider besseren Wissens trotzdem darauf bestehen, ihre Räder ungewuchtet montiert zu bekommen, empfehlen wir aus der beschriebenen drohenden Sachmängelhaftung heraus dringend, sich dies auf dem Lieferschein/der Rechnung vom Kunden schriftlich bestätigen zu lassen mit dem Verweis, dass sie auf die technische Notwendigkeit hingwiesen wurden, aber auf ausschließliches Eigenrisiko darauf verzichten.

Darüber hinaus fügen wir Ihnen auch nochmals unser grundsätzliches Statement (in Abstimmung mit den deutschen Automobilherstellern) bei: BRV-Statement - Technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern

In der unmittelbaren Vergangenheit häuften sich die Anfragen in der BRV-Geschäftsstelle hinsichtlich der technischen Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern und damit möglicherweise entstehender sachmängelhaftungsrechtlicher (früher gewährleistungsrechtlicher) Probleme für den Reifenfachhandel. Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass gemäß StVZO primär der Fahrzeugführer/Fahrzeughalter verpflichtet ist, für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges zu sorgen. Nimmt er allerdings die Dienstleistung einer Fachwerkstatt (eines Reifenfachhandelsbetriebes) in Anspruch, kann man davon ausgehen, dass er damit dieser Pflicht nachgekommen ist, da man unterstellt, dass diese Dienstleistung dort sach- und fachgerecht (nach dem aktuellen Stand der Technik) und auf Basis der gesetzlichen Grundlagen (z.B. StVZO) ausgeführt wird. Dementsprechend steht der ausführende Betrieb im Rahmen der Sachmängelhaftung auch gegenüber dem Kunden gesetzlich in der Pflicht. Zu klären war nun, inwieweit eine generelle technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern vor diesem Hintergrund besteht (aktueller Stand der Technik in dieser Beziehung). Der BRV hat sich dazu an die deutschen Automobilhersteller - Audi, BMW, DaimlerChrysler, Porsche und VW - gewandt, denn nur die Automobilhersteller können dazu verbindliche Aussagen machen. Das Ergebnis liegt nunmehr vor und wird Ihnen hiermit in dem folgenden Grundsatzstatement zu Kenntnis gegeben: Technische Notwendigkeit des Auswuchtens von Rädern aus Sicht der Automobilhersteller - Audi, BMW, Daimler, Chrysler, Porsche und VW (Stand November 2002):

Eine Unwucht am Reifen von 10 Gramm wirkt durch die Fliehkraft im Fahrbetrieb bei 100 km/h immerhin wie ca. 2,5 Kilogramm. Bei 200 km/h jedoch beanspruchen ca. 10 Kilogramm Reifen, Radlager, Achsaufhängung und Karosserie übermäßig. Daraus ergibt sich die technische Notwendigkeit des Wuchtens aller Radpositionen in Bezug auf:

Sicherheit

Über die Erhöhung der Geschwindigkeit und die Zunahme der Unwucht nimmt die Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn ab. Bei erhöhten Restunwuchten und hohen Geschwindigkeiten besteht durchaus die Gefahr, dass der Fahrer unkontrollierte Lenkbewegungen ausführt (Sicherheitsrisiko).

Komfort

Die Fahrzeugunruhe steigt mit Erhöhung der Fahrzeuggeschwindigkeit. Lenkradzittern und Fahrzeugvibrationen führen zu Kundenreklamationen.

Fahrzeuglebensdauer

Auf Grund der permanenten Krafteinleitung reduziert sich die Lebensdauer der Achs- und Karosseriebauteile. Dies ist der aktuelle Stand der Technik, beschrieben durch die Automobilhersteller und damit bindende Verpflichtung für die gesamte Branche. Wir bitten um unbedingte Einhaltung und Beachtung!

(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)

 

"Auswuchten der Reifen ist unverzichtbar"!

 

Wir wuchten sehr gerne Ihre Sommer- oder Winterräder.

Vereinbaren Sie bitte hierzu mit uns einen Termin (Telefon 09283 - 89 71 99), um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

 

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Die deutschen Automobilhersteller definieren das regelmäßige Wuchten aller Radpositionen bei jedem Reifenwechsel als technische Notwendigkeit.

 

Das Wuchten hat massgeblichen Einfluss auf drei wesentliche Merkmale:

 

1. Fahrzeuglebensdauer

 

Aufgrund der permanenten Krafteinleitung reduziert sich die Lebensdauer der Achs- und Karosseriebauteile bei dauerhaften Unwuchten signifikant.

 

2. Sicherheit

 

Je größer die Unwucht, desto kleiner die Kontaktfläche zwischen Reifen und Fahrbahn. Bei hohen Geschwindigkeiten besteht die Gefahr, dass der Fahrer unkontrollierte Lenkbewegungen ausführt.

 

3. Komfort

 

Die Fahrzeugunruhe steigt mit Erhöhung der Fahrzeuggeschwindigkeit und entsprechenden Unwuchten. Lenkradzittern und Fahrzeugvibrationen schränken den Fahrkonfort ein.

 

ACHTUNG SACHMÄNGELHAFTUNG:

 

Nach aktuellem Stand der Technik ist das Wuchten der Räder bei jedem Wechsel an allen Radpositionen technische Notwendigkeit. Entscheiden Sie sich gegen das Wuchten, sind jegliche Sachmängelhaftungsansprüche hinsichtlich negativer Auswirkungen im Bereich Fahrsicherheit, Komfort und Fahrzeuglebensdauer ausgeschlossen.

 

Wir, der BRV und die Automobilindustrie empfehlen: WUCHTEN BEI JEDEM WECHSEL!

 

Schon ein einmaliges Überfahren einer Bordsteinkante im ungünstigstem Winkel kann eine Unwucht auslösen. Deshalb lautet die Empfehlung klar: Wuchten bei jedem Wechsel. Sollten Sie bei Ihrem Fahrverhalten Vibrationen oder Lenkradzittern feststellen, empfiehlt es sich, auch unterjährig die Reifen auswuchten zu lassen.

 

Was passiert beim Auswuchten?

 

Beim Auswuchten werden die Räder mithilfe einer Radauswuchtmaschine in Rotation versetzt. Die Achse, die diese Rotation auslöst, ist mit Sensoren ausgestattet und misst die Unwucht der Räder. Anhand der Auswertung der gemessenen Daten können die Unwuchten genau definiert werden.

Mithilfe von Auswuchtgewichten, die an der Felge angebracht werden, wird die Unwucht ausgeglichen.

 

Wie entsteht eine Unwucht?

  • Unwuchten können durch unterschiedliche Ursachen hervorgerufen werden:

  • Überfahren von Bordsteinkanten im ungünstigen Winkel

  • Natürliche Abnutzung des Reifens

  • Ungleichmäßige Abnutzung des Reifens durch falschen Luftdruck

  • Zusammenspiel aus Reifen und Felge

 

BEGRIFFSERKLÄRUNG: Unwucht

 

Von einer Unwucht spricht man bei rotierenden Körpern, deren Masse nicht komplett gleichmäßig verteilt ist.

Unwuchten erzeugen Vibrationen und führen zu erhöhtem Verschleiß.

Um diese Erscheinungen zu vermeiden, werden Unwuchten durch Gegengewichte ausgeglichen. Das Ergebnis: Der Reifen läuft wieder komplett rund.

 

Quelle: Eine INFORMATION des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.