Regelmäßig das Kühlerschutzmittel zu wechseln, ist je nach eingesetztem Produkt und den Fahrzeugherstellerempfehlungen alle drei bis vier Jahre notwendig. Dies ist wichtig, da sich die im Kühlerschutzmittel enthaltenen Schutz-Additive mit der Zeit abbauen. Der Frostschutz bleibt zwar längere Zeit erhalten, aber der umfassende Korrosionsschutz z. B. ist ohne die entsprechend auf das Kühlsystem abgestimmten Additive nicht mehr gewährleistet.
Nein! Gebrauchte Kühlmittel dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Sie sind fachgerecht zu entsorgen, d. h. bei einem örtlichen Entsorger abzugeben. Begründung: Gebrauchte Kühlmittel enthalten neben Wasser Glykole und chemische Substanzen, die unter Umständen als Gefahrstoffe deklariert sind. Wenn Kühlmittel längere Zeit im Einsatz waren, sind sie zudem oft mit chemischen und thermischen Abbauprodukten belastet. Gebrauchten Kühlmitteln sind nach geltender Abfallverzeichnis-Verordnung deshalb die Abfallschlüssel 160114 bzw. 160115 zugewiesen. Ein Einleiten in die Kanalisation ist ein Verstoß gegen das geltende Kreislaufwirtschaftsgesetz, der bestraft werden kann.
Nein! Sie müssen konzentrierte Kühlerschutzmittel wie GLYSANTIN® immer verdünnen. Ein unverdünnt eingesetztes Produkt würde die Motorwärme nicht ausreichend abführen, was eine Überhitzung des Motors zur Folge hätte. Unverdünnte Konzentrate können zudem im Winter fest werden. Wenn Sie ein Produkt zur Direktverwendung suchen, nutzen Sie bitte die vorgemischten GLYSANTIN® Ready-Mix-Produkte.
Wenn Sie Ihr Kühlerschutzmittel wechseln und dabei GLYSANTIN® Konzentratprodukte verwenden, empfehlen wir grundsätzlich ein Mischungsverhältnis von 50 : 50 (GLYSANTIN® : Wasser), um den optimalen Schutz vor Korrosion, Überhitzung und Frost zu gewährleisten. Die Konzentration von GLYSANTIN® sollte auf jeden Fall nie weniger als 33 % und nie mehr als 60 % betragen. Wenn Sie ein Produkt zur Direktverwendung suchen, nutzen Sie bitte die vorgemischten GLYSANTIN® Ready-Mix-Produkte. Diese sind in einem Verhältnis von 50 : 50 mit Wasser vorgemischt und direkt verwendbar.
Normales Leitungswasser kann meist verwendet werden, sofern es nicht härter als 3,5 mmol/l (20 Grad deutscher Härte) oder nicht mit mehr als 100 ppm Chlor oder Sulfat belastet ist. Informationen dazu können beim lokalen Wasserwerk erfragt werden. Wir empfehlen die Verwendung von vollentsalztem oder destilliertem Wasser. Wenn Sie ein Produkt zur Direktverwendung suchen, nutzen Sie bitte die bereits mit Wasser vorgemischten GLYSANTIN® Ready-Mix-Produkte.
GLYSANTIN® Produkte sind chemisch mischbar, dies ist aber nicht zu empfehlen. In jedem Produkt werden unterschiedliche Additivkombinationen verwendet. Diese sind auf die unterschiedlichsten Materialien im Kühlsystem abgestimmt. Unterschiedliche Additivsysteme können sich im Kühlsystem gegenseitig stören und damit den Korrosionsschutz verringern.
Generell raten wir davon ab. In unterschiedlichen Produkten werden unterschiedliche Rezepturen verwendet, und eine Vermischung kann zu schwerwiegenden Verträglichkeitsproblemen führen.
GLYSANTIN® Ready-Mix-Produkte sind bereits mit Wasser in einem Verhältnis von 50 : 50 vorgemischt. Sie sind gebrauchsfertig und müssen nicht weiter verdünnt werden.
Da es sich hierbei um das gleiche Produkt handelt, einmal als Konzentrat und einmal als gebrauchsfertiges Kühlerschutzmittel (z. B. GLYSANTIN® G48® Konzentrat und GLYSANTIN® G48® Ready-Mix), darf hier gemischt werden.
Die Kühlflüssigkeit komplett ablassen, das Kühlsystem gut mit Wasser durchspülen (wir empfehlen eine 15%ige GLYSANTIN® Mischung) und anschließend mit dem korrekten GLYSANTIN® in der richtigen Konzentration befüllen.
Bei Vermischung unterschiedlicher Kühlerschutzmittel können sich die speziellen Additivpakete in ihrer Wirkung stören. Die Folge ist ein deutlich verschlechterter Schutz vor Kühlerkorrosion. Die Schutzschichten im Kühlsystem werden auf Dauer dünner und poröser und die Wechselintervalle für den Kühlerschutz verkürzen sich. Deswegen gilt: Ein falsches Kühlerschutzmittel im Fahrzeug kann schleichend zu Korrosion und damit zu gravierenden Schäden an Wasserpumpe, Kühlern, Schläuchen und Zylinderkopfdichtung führen. Im schlimmsten Fall sind Schäden am Motor die Folge.
Additive, pH-Puffer und andere Zusätze im Kühlerschutz bauen sich nach und nach ab bzw. altern mit der Zeit. Daher raten wir, alle drei bis vier Jahre die Kühlflüssigkeit komplett auszutauschen. Auch bei jeder Reparatur am Kühlsystem mit Teiletausch ist dringend zu empfehlen, das Kühlsystem zu reinigen und den Kühlerschutz komplett auszutauschen. So wird verhindert, dass Fremdkörper wie Rost, Schmutz und Partikel im System verbleiben und zu Ablagerungen, Kühlerkorrosion und sonstigen Schädigungen führen.
GLYSANTIN® Produkte sind nicht rückwärtskompatibel. Bitte entsprechende Produkte verwenden gemäß der Orientierungsliste. Grund: Nicht gegebene Verträglichkeit der verschiedenen Technologien. Ausnahme hierbei ist die Firma Volvo Cars, die die Kompatibilität von GLYSANTIN® G64® auch bei den älteren Motoren getestet und bestätigt hat.
Offiziell zugelassene Kühlerschutzmittel können auch während der Garantiezeit getauscht und gewechselt werden, ohne die Garantie der Automobilhersteller zu beeinflussen. Werden nicht zugelassene Kühlerschutzmittel, Kühlflüssigkeiten oder Frostschutzmittel während der Garantiezeit eingefüllt, kann dies jedoch zum sofortigen Verlust der Garantieansprüche gegenüber dem Automobilhersteller führen.
Das sind die Produktbezeichnungen des Volkswagen Konzerns. Anbei die entsprechenden GLYSANTIN® Produkte:
GLYSANTIN® G48® --> VW G11
GLYSANTIN® G30® --> VW G12+
GLYSANTIN® G40® --> VW G12++
GLYSANTIN® GG40® --> VW G13
Nein! Aufgrund von laufenden Änderungen der Motorentechnologie ist es zwangsläufig notwendig, auch die Kühlmitteltechnologie anzupassen. Die einzelnen Kühlmitteltechnologien sind untereinander nicht mischbar oder kompatibel und sollten entsprechend der jeweiligen Motor- bzw. Kühlkreislauftechnologie eingesetzt werden.
Die Automobilhersteller sprechen keine Empfehlungen für Kühlerschutzmittel aus, sondern erteilen nur Freigaben bzw. offizielle Zulassungen. Ein zugelassenes Kühlerschutzmittel wird in der Regel bei der Erstbefüllung durch den Automobilhersteller eingesetzt und kann auch innerhalb der Garantiezeit ausgetauscht werden, ohne dass die Garantie des Herstellers beeinflusst wird. Durchschnittlich 30 verschiedene Tests muss ein Kühlerschutzmittel bestehen, bevor es von Kfz-Herstellern Zulassungen erhält. Dies sind Korrosions- und Materialverträglichkeitstests mit den Originalkomponenten des Kühlsystems, aber auch Motoren- und Fahrzeugversuche. Erst wenn ein Kühlerschutzmittel alle Prüfungen erfolgreich bestanden hat, erteilen die Automobilhersteller ihre offiziellen Zulassungen. Ein solches Verfahren dauert zwischen drei und fünf Jahren und ist kostenintensiv. Bei jeder Änderung der Rezeptur muss das Kühlerschutzmittel erneut die gesamte Prozedur durchlaufen, um erneut die Zulassung zu erhalten. GLYSANTIN® hat die meisten Zulassungen großer Automobilhersteller.
Im Durchschnitt werden pro Minute ca. 150 l Kühlflüssigkeit durch den Kühlkreislauf eines Autos gepumpt, bei Nutzfahrzeugen ein Vielfaches mehr. Dabei kommt das Gemisch aus Wasser und Kühlerschutzmittel mit vielen verschiedenen Materialien in Berührung. Ohne das richtige Kühlerschutzmittel herrschen im Kühlsystem hohe Temperaturen und Druckunterschiede – ideale Bedingungen für Korrosion und Kavitation. Dabei können sich tiefe Löcher ins Metall fressen, die zu Schäden an Zylinderkopf, Zylinderlaufbuchsen und Kühlmittelpumpe oder auch zum Versagen des gesamten Kühlsystems führen können. Sogar ein kapitaler Motorschaden kann daraus entstehen. Aus diesem Grund haben Kfz- und Motorenhersteller je nach verwendeten Materialien ganz spezielle Anforderungen an den Kühlerschutz. GLYSANTIN® arbeitet seit Jahrzehnten eng mit allen namhaften Automobilherstellern zusammen und hat ein passendes Produkt für jeden Motor entwickelt.
Die Farben von Kühlerschutzmitteln sind in den Spezifikationen der Kfz-Hersteller definiert und somit ein Bestandteil der offiziellen Zulassung der Kfz-Hersteller.
Wichtig zu beachten: Allein über die Farbe lässt sich ein Kühlerschutzmittel nicht identifizieren. Über Farben werden chemische und technische Eigenschaften nicht gekennzeichnet.
In verschlossenen Originalgebinden sind GLYSANTIN® Produkte mindestens drei Jahre ab Herstellungsdatum haltbar. Im Fahrzeug – also in Abmischung mit Wasser – sollten Sie die Angaben des Fahrzeugherstellers beachten. In der Regel empfehlen wir einen Wechsel alle drei bis vier Jahre.
GLYSANTIN® enthält Glykol/Ethandiol und ist gesundheitsschädlich beim Verschlucken, was durch den Zusatz eines Bitterstoffes verhindert werden soll. Falls es dennoch zum Verschlucken kommt, sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Vermeiden Sie Berührung mit der Haut und den Augen. GLYSANTIN® darf nicht in die Reichweite von Kindern oder Haustieren gelangen. Auf den GLYSANTIN® Gebinden finden Sie außerdem eine Notrufnummer für eine kompetente Beratung.
Das Datum ist das Abfülldatum und gibt den Monat an, in dem das GLYSANTIN® in die Dose gefüllt wurde.
Ja, GLYSANTIN® Produkte können auch für andere Anwendungsbereich, wie z.B. bei Schwerlastanwendungen (Stationären Motoren, Zügen, Offroad Fahrzeugen und Marine) sowie bei Windkraftanwendungen verwendet werden.
Für alle Motorräder (bis auf BMW) empfehlen wir
Für BMW-Motorräder ist GLYSANTIN® G48® offiziell zugelassen.
Nein. GLYSANTIN® basiert auf Monoethylenglykol und nicht auf Propylenglykol.
Alle Artikel und mein Online-Shop werden derzeit überarbeitet.
Ist Ihr gewünschter Artikel nicht vorhanden, nicht bestellbar, bitte melden Sie sich.
Dieser wird dann sogleich zum Bestellen eingestellt, bzw. wieder freigeschaltet.
Ich helfe und berate Sie sehr gerne bei der Auswahl Ihrer gewünschten Autoteile, Reifen, Felgen und Zubehör.
Es ist hier noch nicht unser komplettes Lieferprogramm eingestellt.
Telefon: (+49 92 83 - 89 71 99) E-Mail: mailen WhatsApp: +49 92 83 89 71 99
Sie können gerne auch telefonisch bei mir bestellen.
- EHRLICH - KOMPETENT - FLEXIBEL - SCHNELL und ZUVERLÄSSIG -
PERSÖNLICHE Beratung ONLINE und STATIONÄR für SIE
Ihre Andrea Schmidt
Inhaber - Geschäftsleitung
|
Diese Webseite verwendet nur NOTWENDIGE Cookies. Diese helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen.
Durch die Benutzung dieser Seite stimmen Sie dem zu.
Informationen darüber, wie wir Cookies verwenden, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG / Data protection