Entsorgung

 

Rücknahme, Entsorgung, Materialien, Altteilpfand

 

Altöl

 

Annahme von Altöl: Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölsammelstelle, das kann eine Tankstelle oder eine Kfz-Werkstatt sein. Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Mit der Übergabe der Ware an ein Versandunternehmen gilt die Leistung des Verkäufers als erbracht. Eine Entgegennahme des Altöls in der max. Menge wie die hier erworbene ist bei uns möglich. Der Käufer verpflichtet sich für eine umweltgerechte Entsorgung des Altöls und der entleerten Gebinde Sorge zu tragen. Ein Rückversand des Altöls geht nur in der ORIGINAL-Verpackung. Die Ware muss frei Haus an uns nach Rehau verschickt werden. Die Absenderanschrift auf der Rechnung ist die Lieferanschrift.

Rücksendungen sind vorab zu avisieren unter Angabe der Rechnungsnummer um eine Zuordnung zu gewährleisten!

Nicht avisierten und/oder unfreien Rücksendungen wird die Annahme verweigert!

Größere Mengen an Ölfässern werden von uns durch eine Entsorgungsfirma abgeholt, nach vorheriger schriftlicher Anmeldung (per Mail oder Fax)!

 


 

Batterien

Hinweise zur Batterieentsorgung

 

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen: Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an uns zurückgeben.

 

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

 

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben.

Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen. Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den Pfandbetrag zurückzuerstatten.

 

Rückgabeort ist die im Impressum aufgeführte Adresse.

Eine Rücksendung der Altbatterie per Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.

Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff-und Recyclinghöfen abgegeben werden.


 

Austauschteile

 

Bei Austauschteilen (Anlasser, Lichtmaschinen, Gelenkwellen, Kupplungen, Bremssättel, etc.) wird dem Kunden ein Altteilpfand berechnet. Dieses Altteilpfand ist im Produktangebot ausgewiesen. Bei Rücksendung des Altteils durch den Kunden erfolgt die Gutschrift des vollen Pfandbetrages auf dem Kundenkonto. Die Rücksendung erfolgt in Originalverpackung und auf Kosten des Kunden.

 


 

ALTREIFENENTSORGUNG

 

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Ihre alten Reifen entsorgen wir sehr gerne gegen eine Gebühr.

Unsere Altreifen werden

  • von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb für Altreifen per LKW abgeholt

  • und in der Firma dort fachgerecht entsorgt

  • oder verwertet.

 

 

Stand: 15.05.2022