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Andrea Schmidt (Inhaber) mit Familie
Wenn Sie sich auf Urlaubsfahrt begeben, sollten Sie außerdem über die verschiedenen Tempolimits, Vignettenpflichten, Mauten und die wichtigsten Verkehrsdelikte in den be- bzw. durchreisten Ländern informiert sein.
Alle Angaben wurden von uns mit größter Sorgfalt recherchiert, erfolgen jedoch ohne Gewähr.
Denken Sie auch an die grüne Versicherungskarte im Ausland.
Bitte kontrollieren Sie vom falls vorhandenen Reserverad im Kofferraum den Luftdruck.
Feuerlöscher: Verpflichtend
Sie müssen nach einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße beim Verlassen Ihres Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Gesetzlich vorgeschrieben ist nur eine Weste pro Fahrzeug. Das gilt auch, wenn Sie mit dem Motorrad unterwegs sind.
Es drohen Geldstrafen zwischen 50 Euro bis maximal 1.375 Euro.
Feuerlöscher: Für die im Land zugelassenen Fahrzeuge.
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Keine Lichtpflicht am Tage
In Belgien besteht keine Winterreifenpflicht; Schneeketten dürfen nur bei Schnee- oder Eisbedeckter Fahrbahn verwendet werden.
Grüne Versicherungskarte!
Tragepflicht beim unfall- und pannenbedingten Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften. Das Mitführen von Warnwesten ist jedoch nicht Pflicht!
Reservereifen: Verpflichtend
Wenn ein Reservereifen nicht serienmäßig vorhanden ist, müssen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray im Fahrzeug sein.
Ersatzlampenset: Verpflichtend, ausgenommen Xenon- oder LED-Leuchten.
Am Tag mit Licht zu fahren ist Pflicht und kostet bei Verstoß Bußgeld!
Es gibt keine Winterreifenpflicht in Bosnien Herzegowina, für LKWs besteht allerdings eine Mitführpflicht für Schneeketten (15.11. bis 15.04.) und einer Schaufel!
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Grüne Versicherungskarte!
Alle Insassen eines Kfz, die bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug verlassen, müssen eine Warnweste tragen. Dies gilt auch für Motorradfahrer. Es droht eine Geldbuße von ca. 25 Euro.
Feuerlöscher: Verpflichtend
Grüne Versicherungskarte. Vignettenpflicht.
Keine Pflicht für Winterreifen; LKWs müssen Schneeketten vom 01.11. bis 31.03 mitführen, sonst droht Einreiseverbot!
Lichtpflicht auch am Tag im Winter vom 1. November bis zum 1. März!
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Warnweste Keine Warnwestenpflicht, aber Empfehlung.
Feuerlöscher: Empfehlung
Maut muss für manche Brücken bezahlt werden.
Grüne Versicherungskarte
Lichtpflicht auch am Tag! Wird mit Bußgeld geahndet!
Keine Winterreifenpflicht in Dänemark!
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Mitführ- und Tragepflicht in jedem gewerblich genutztem Fahrzeug.
Spätestens ab dem 01.Juli 2014 muss in jedem privaten Fahrzeug eine Warnweste, EN 471 vorhanden sein.
Verbandskasten (Ablaufdatum überprüfen)
Empfehlung von uns vor Antritt der Urlaubs- oder längeren Fahrt:
Grüne Versicherungskarte.
Warnweste für jeden Mitfahrer im Auto.
Ersatzrad
Sommer- oder Winter-Komplettrad, wenn kein serienmäßiges Ersatzrad vorhanden ist und hierfür Platz im Auto ist. Die Pannensprays halten nicht immer was sie versprechen.
Abschleppseil, evtl. Überbrückungskabel, Ersatzlampenset, eine Flasche Motoröl zum Nachfüllen, 1 Flasche passender Kühlerfrostschutz, 1 Flasche Scheiben-Reiniger für die Wischanlage.
Wenn man mit Mardern schon Probleme hatte: Neuer Zündkabelsatz.
Im Winter: Decke, Thermoskanne mit heißem Getränk, Türenteiser in der Handtasche oder Mantel. Abdeckungen für die Scheiben vorne, hinten oder das komplette Auto. Eiskratzer, Besen, Enteisungsspray für die Scheiben.
Warndreieck: Zwei Stück in jedem Fahrzeug.
Warnweste Keine Warnwestenpflicht, aber Empfehlung.
Lichtpflicht auch am Tag, wird bei Nichtbeachten mit Bußgeld geahndet!
Winterreifen: Pflicht vom 01.12. bis 01.03. Der Zeitraum kann witterungsbedingt variieren!
Mitführpflicht eines Feuerlöschers auch für PKWs!
Grüne Versicherungskarte.
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Sie sollten als Fußgänger bei Dunkelheit reflektierende Kleidung tragen oder reflektierende Streifen an der Kleidung anbringen. Das wird auch empfohlen, wenn Sie bei Dunkelheit Ihr Kfz verlassen. Eine Ahndung erfolgt nicht.
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Lichtpflicht auch am Tag, wird bei Nichtbeachten mit Bußgeld geahndet!
Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 1.März!
Grüne Versicherungskarte!
Ihr Kfz muss mindestens mit einer reflektierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) ausgerüstet sein. Auch Ihre Mitfahrer müssen eine Weste tragen, sollten sie nach einem Unfall oder einer Panne das Kfz verlassen. Für zwei- oder dreidrädrige Kraftfahrzeuge sowie Quads gilt keine Pflicht eine Warnweste zu tragen.
Es drohen Geldbußen von mindestens 90 Euro. Sollten Sie mit dem Fahrrad nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs sin, müssen Sie ebenso eine Warnweste tragen. Sonst droht eine Geldbuße von mindestens 22 Euro.
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Grüne Versicherungskarte!
Feuerlöscher: Verpflichtend
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Grüne Versicherungskarte.
Feuerlöscher: Empfehlung
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Grüne Versicherungskarte.
Seit 1968 besteht in Island Rechtsverkehr!
Sie müssen eine reflektierende Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) tragen, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften Ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Es drohen Geldbußen von mindestens 38 Euro.
Die Pflicht eine Warnweste zu tragen, trifft grundsätzlich nur den Fahrer. Stellt jedoch Ihr Beifahrer das Warndreieck auf und bleiben Sie als Fahrer im Fahrzeug, muss der Beifahrer eine Warnweste tragen. Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
In Italien gilt auch tagsüber Lichtpflicht!
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Grüne Versicherungskarte!
Pflicht im Aostatal vom 15.10. bis 15.04.- ansonsten kann sie kurzfristig angeordnet werden. Schneekettenpflicht kann in Bedarfsfall für bestimmte Strecken mittels gesonderter Beschilderung verordnet werden!
Sie müssen eine Warnweste mitführen und auch anlegen, wenn Sie Ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. Dies gilt für Sie auch, wenn Sie Motorradfahrer sind.
Warndreieick: Verpflichtendes zweites Warndreieieck für Autos mit Anhänger.
Ersatzlampenset: Verpflichtend, ausgenommen Xenon- oder LED-Leuchten.
Europäischer Unfallbericht: Verpflichtend
In Kroatien ist das Fahren mit Licht am Tage Pflicht!
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht, für einzelne Strecken kann aber die Benutzung von Winterausrüstung vorgeschrieben werden!
Grüne Versicherungskarte!
Mitführpflicht des Verbandskasten (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
Sie müssen nach einem Unfall oder Panne auf der Autobahn und auf Schnellstraßen beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) anlegen. Dies gilt auch, wenn Sie ein Motorrad fahren.
Sollten Sie als Fußgänger nachts oder bei schlechten Lichtverhältnissen am Fahrbahnrand einer Landstraße gehen, müssen Sie ebenfalls eine Warnweste tragen. Bei einem Verstoß droht Ihnen eine Geldbuße von mindestens 49 Euro.
Feuerlöscher: Empfehlung
Warndreieck: Verplichtendes zweites Warndreieck für Autos mit Anhänger.
Feuerlöscher: Verpflichtend
Warndreieck: Verpflichtendes zweites Warndreieck für Autos mit Anhänger.
Ersatzlampenset: Verplichtend, ausgenommen Xenon- oder LED-Leuchten.
Fahrer von Kraftfahrzeugen und Motorrädern, die in Norwegen zugelassen sind, müssen eine reflektierende Warnweste anlegen, wenn sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall oder einer Panne oder außerhalb geschlossener Ortschaften verlassen. Die Weste muss so im Auto deponiert sein, dass sie vom Fahrersitz aus gut erreichbar ist. Vorgeschrieben ist sie nur für den Fahrer.
Ausländische Fahrer sind nur dann betroffen, wenn sie mit Mietfahrzeugen mit norwegischem Kfz-Kennzeichen unterwegs sind.
Feuerlöscher: Empfehlung
Sie müssen eine Warnweste im Fahrzeug mitführen und bei einem Unfall oder einer Panne auf der Autobahn / Autostraße / Landstraße auch anlegen, sofern Sie Ihr Auto verlassen, um z.B. ein Warndreieck aufzustellen. Es drohen Geldbußen ab 14 Euro.
Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Feuerlöscher: Für die im Land zugelassenen Fahrzeuge.
Fahrer von Kraftfahrzeugen (auch Mietwagen), die in Portugal zugelassen sind, müssen eine Warnweste mitführen. Sie müssen die Weste anlegen, wenn Sie ihr Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften bei einem Unfall oder Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten. Für einen Verstoß gegen die Pflicht eine Warweste mitzuführen, drohen Geldbußen zwischen 60 und 300 Euro, für das Nichtragen einer Weste zwischen 120 und 600 Euro.
Motorräder und Trikes sind von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug über 3,5 t fahren, müssen Sie eine reflektierende Warnweste mitführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges bei einer Panne oder einem Unfall tragen. Es drohen sonst Geldbußen.
Feuerlöscher: Verpflichtend
Feuerlöscher: Verpflichtend
Ersatzlampenset: Verpflichtend, ausgenommen Xenon- oder LED-Leuchten.
Feuerlöscher: Empfehlung
Sie sind als Fahrer von PKW, Bus oder LKW verpflichet eine Warnweste mitzuführen und anzulegen wenn Sie Ihr Kfz auf offener Straße verlassen. Es drohen sonst Geldbußen ab 32 Euro.
Warndreieck: Verpflichtendes zweites Warndreieck für Autos mit Anhänger.
Europäischer Unfallbericht: Verplichtend
Sie müssen als Auto- oder Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und diese anlegen, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften das Fahrzeug bei einem Unfall oder einer Panne verlassen und sich auf der Fahrbahn, bzw. dem Randstreifen aufhalten. Es drohen sonst Geldbußen ab 50 Euro.
Europäischer Unfallbericht: Hier wird die Mitnahme dringend empfohlen.
Sie sind verpflichet eine Warnweste anzulegen, wenn Sie Ihren Wagen nach einem Unfall oder einer Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen verlassen. Es drohen Geldbußen ab 40 Euro. Eine reine Mitführpflicht besteht nicht.
Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Warndreieck: Verpflichtendes zweites Warndreieieck für Autos mit Anhänger
Sie müssen beim Verlassen Ihres Fahrzeugs eine Warnweste tragen. Es drohen Geldbußen bis 90 Euro.
Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht ausgenommen.
Warndreieick. Zweites für im Land zugelassene Fahrzeuge.
Reservereifen: Verpflichtend
Wenn ein Reservereifen nicht serienmäßig vorhanden ist, müssen ein Reparaturset oder ein Reparaturspray im Fahrzeug sein.
Ihr PKW muss mit mindestens einer reflektierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN471) ausgrüstet sein. Außerdem muss für jeden weiteren Mitfahrer eine Weste an Bord sein. Die Regelung gilt auch für PKW aus dem Ausland. Bei Verstößen gegen die Mitführpflicht drohen Geldbußen.
Im Winter dürfen Sie nur mit guten Winterreifen nicht unter 4 mm Profiltiefe fahren !!
Feuerlöscher: Verpflichtend
Warndreieck: Zwei Stück in jedem Fahrzeug.
Feuerlöscher: Verpflichtend
Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen rot, gelb oder orangefarbig sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Diese Warnwesten sind auf der Innenseite mit einem Aufnäher gekennzeichnet. Beim Erwerb sollten Sie auf diese Kennzeichnung achten.
Sollten Sie außerhalb geschlossener Ortschaften Ihr Kfz verlassen, müssen Sie eine Warnweste anlegen. Die Vorschrift betrifft Sie auch als Motorradfahrer. Sie müssen auch als Radfahrer oder Fußgänger außerhalb geschlossener Ortschaften nachts oder bei schlechter Sicht eine Warnweste tragen.
Es drohen Gelbußen bis zu 30.000 Forint (ca. 120 Euro)
Verbandkasten
Verbandkasten-Pflicht (EG-Richtlinie 92/58/EWG bzw. in der ISO-Norm 3864)
Warndreieck muss mitgeführt und bei Panne oder Unfall angewendet werden.
In Ungarn ist das Fahren mit Licht am Tage außerhalb geschlossener Ortschaften Pflicht!
Es besteht in Ungarn keine generelle Winterreifenpflicht! Mitführpflicht für Schneeketten!
Ein Ersatzlampenset muss nicht mitgeführt werden, wird aber empfohlen!
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Feuerlöscher: Verpflichtend
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