Nein, in Deutschland gibt es keine Winterreifen-Pflicht, sondern eine situative Winterreifen-Pflicht mit Montage aller 4 Räder mit Winterreifen (§ 2 (3a) StVO).
ABER, sobald winterliche Straßenverhältnisse bestehen mit Eis, Schnee, Reifglätte, Bodenfrost, muss das Auto stehen bleiben oder auf Winter-Reifen umgerüstet werden.
Bei Verstoß gibt es ein Bußgeld und bei Behinderung und Unfall Punkte in Flensburg.
1,6 mm Restprofiltiefe sind vorgeschrieben, unter 4 mm wird der Wechsel auf neue Reifen empfohlen.
Ebenfalls ab einem Reifenalter von 6 Jahren wird der Wechsel empfohlen, da die Gummimischung dann hart wird und der Grip bei niedrigen Temperaturen nachlässt.
Ab einer Temperatur von unter 8 Grad sind Winterreifen besser als Sommerreifen.
Für Motorräder und andere Zweiräder, Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft, motorisierte Krankfahrstühle im Sinne des §2 Nummer 13 FZV gilt die Winterreifen-Pflicht nicht.
Wir empfehlen den Wechsel im Oktober auf Winterräder vorzunehmen.
Bitte denken Sie daran, rechtzeitig einen Termin in der Werkstatt auszumachen um unnötige Wartezeiten zu vermeiden und um noch rechtzeitig einen Termin zu bekommen.
Eine Winterreifen-Pflicht besteht nur beim Fahren des Fahrzeuges, parkt ein Fahrzeug bei winterlichen Straßenverhältnissen liegt kein Verstoß gegen die Straßenverkehrordnung vor.
Schneeketten auf Winterreifen sind erlaubt wenn eine ununterbrochene Schneedecke oder Eisschicht vorliegt, sonst zerstören Sie die Ketten und den Straßenbelag.
Die Winterreifen erkennen Sie am Alpine-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke.
Zusätzlich gelten bis zum 30.09.2024 Reifen mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sind.
Weil die Hinterachse spurführend ist kommen die besseren Reifen unabhängig vom Fahrzeugantrieb immer auf die HINTERACHSE.
Ja, es ist gesetzlich nicht verboten. Sie haben aber einen längeren Bremsweg und eine schlechtere Haftung. Dies ist zu berücksichtigen.
JA, Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn auch Winterreifen, wenn das "Alpine" Symbol und die M+S-Kennung auf den Reifen vorhanden ist.
Ist dies nicht vorhanden, handelt es sich um Sommerreifen.
Alle Reifen, die ab dem 1. Januar 2018 produziert wurden, müssen gemäß EU-Recht mit einer Schneeflocke und einem Berg - dem Alpine-Symbol - beschriftet sein.
Ja, auch hier gelten die gesetzlichen Regelungen zur situativen Winterreifen-Pflicht.
Bitte bestellen Sie bei Anmietung UNBEDINGT Winterreifen auf Ihr Fahrzeug und lassen Sie es sich bestätigen! Bitte kontrollieren Sie dies persönlich bei der Fahrzeugübergabe!
Wenn Sie nur einen Sommerreifen dabei haben dürfen Sie diesen montieren.
Mit diesem darf die Fahrt aber nur vorsichtig fortgeführt werden. Bei der nächsten Werkstatt sollte er gewechselt werden!
In den EU-Ländern gelten andere Regeln als in Deutschland.
Hier sind eventuell auch Schneeketten Pflicht je nach Verkehrs- und Schneelage.
Alle Artikel und mein Online-Shop werden derzeit überarbeitet.
Ist Ihr gewünschter Artikel nicht vorhanden, nicht bestellbar, bitte melden Sie sich.
Dieser wird dann sogleich zum Bestellen eingestellt, bzw. wieder freigeschaltet.
Ich helfe und berate Sie sehr gerne bei der Auswahl Ihrer gewünschten Autoteile, Reifen, Felgen und Zubehör.
Es ist hier noch nicht unser komplettes Lieferprogramm eingestellt.
Telefon: (+49 92 83 - 89 71 99) E-Mail: mailen WhatsApp: +49 92 83 89 71 99
Sie können gerne auch telefonisch bei mir bestellen.
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Ihre Andrea Schmidt
Inhaber - Geschäftsleitung
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